Wir bieten Lösungen für Ihre individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen
Wir stehen sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite. Wir vertreten beide Seiten und kennen daher die unterschiedlichen Interessen, dies hilft uns entsprechend zu taktieren und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Erfolge zu erzielen.
Als Arbeitgeber beraten wir Sie mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen im Umgang mit Ihrem Personal.
Schwerpunktmäßig geht es dabei um:
• Ausscheiden und Abfindung von Geschäftsführern und Vorständen
• Betriebsübergang
• Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführeranstellungsverträgen
• Rechtsfragen des kollektiven Arbeitsrechts
• Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers
• Sozialrechtliche Bezüge zum Arbeitsrecht und Einfluss des SGB
Als Arbeitnehmer erfolgt eine Vertretung insbesondere in Kündigungsschutzverfahren. Gerade bei Kündigungen gilt es Kompetenz, Durchsetzungsstärke und Verhandlungsgeschick unter Beweis zu stellen.
An die Beendigung des Arbeitsverhältnisses knüpfen sozialrechtliche Folgen (insbesondere Sperrfristen). Gerne beraten wir Sie dahingehend.
Unser Leistungsspektrum:
• Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (z.B. Mobbing) oder Tarifvertrag
• Befristung, Teilzeit und Elternzeit
• Gestaltung und Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen
• Lohnansprüche, Provisionsansprüche und Bonusansprüche
• Kündigungsschutzklagen
• Prüfung von Arbeitszeugnissen