Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft Autofahrer und andere Teilnehmer des Straßenverkehrs wie Radfahrer und Fußgänger. Wir helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall weiter. 


Unser Leistungsspektrum: 

  • Abwicklung der Unfallschadensregulierung, wie Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstöße und Vorfahrtsverletzungen
  • Verkehrsstrafrecht, wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren im Vollrausch (Alkohol/Drogen), Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis

In zivilrechtlicher Hinsicht beraten wir Sie darüber hinaus bei Problemen im Zusammenhang mit Autokauf und -leasing. 

 Als Rechtsanwalt mit den Standorten Köln und Bedburg vertritt Frau Moll-Eichhorn nicht nur Mandanten aus dem Einzugsgebiet Bergheim, Rhein-Erft und dem Kölner Umland. Deutschlandweit kann sie bei rechtlichen Fragen zum Verkehrsrecht zielführend beraten. Kontaktieren Sie uns gerne über das untenstehende Kontaktformular.

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