Das Verkehrsrecht betrifft Autofahrer und andere Teilnehmer des Straßenverkehrs wie Radfahrer und Fußgänger. Wir helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall weiter.
Unser Leistungsspektrum:
- Abwicklung der Unfallschadensregulierung, wie Reparaturkosten, Wertminderung, Totalschaden, Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
- Ordnungswidrigkeitenrecht, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Abstands- oder Handyverstöße und Vorfahrtsverletzungen
- Verkehrsstrafrecht, wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren im Vollrausch (Alkohol/Drogen), Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis
In zivilrechtlicher Hinsicht beraten wir Sie darüber hinaus bei Problemen im Zusammenhang mit Autokauf und -leasing.