Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Bei einem Auffahrunfall wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei einem Auffahrunfall das Verschulden beim auffahrenden Hintermann liegt, da dieser entweder den Sicherheitsabstand zu seinem Vordermann nicht eingehalten hat, zu schnell unterwegs war oder anderweitig nicht aufgepasst hat. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings wieder Ausnahmen. Es hat immer derjenige Schuld, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verkehrsregeln verstößt und dadurch einen Unfall verursacht hat.
Das Verschulden an einem Auffahrunfall liegt dann nicht bei dem Auffahrenden, wenn der Vordermann beispielsweise plötzlich eine Vollbremsung macht, wodurch schließlich der Unfall verursacht wird. Wechselt der Vorausfahrende kurz vor dem Auffahrunfall die Spur, so spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrunfall aufgrund eines sorgfaltswidrigen Fahrspurwechsels passierte.
Wir bewerten Ihre Unfallsituation immer einzelfallabhängig und beurteilen anhand Ihrer Schilderungen und der vorhandenen Beweismittel die Chancen und Risiken der verkehrsrechtlichen Angelegenheit.