Sattelkauf

Sattelkauf

Der Sattel ist eines der wichtigsten Teile der Ausstattung eines Pferdes. Er soll Reiter und Pferd gleichermaßen gut passen. In Praxis kommt es häufig vor, dass der gekaufte Sattel beim ersten Eindruck das Gefühl vermittelt, dass er passt, sich kurze Zeit später, aber herausstellt, dass sich das Pferd etwa klemmig unter dem Sattel verhält. Im schlimmsten Fall kann ein nicht richtig angepasster Sattel sogar körperliche Beeinträchtigungen oder sogar Schäden verursachen. 


Für Sie als Reiter stellt sich in einem solchen Fall die Frage, welche Rechte Sie gegen den Sattler bzw. den Verkäufer geltend machen können. 

Um die Frage rechtlich richtig beantworten zu können, muss zunächst erörtert werden, wo der Sattel erworben worden ist. Je nachdem, ob der Sattel in einem Reitsportgeschäft, online, von einem Maßsattler oder aber vom Sattler gebraucht gekauft wurde und nachträglich auf das Pferd angepasst worden ist, kommen unterschiedliche Vertragstypen in Betracht.  


Sattelkauf im Laden

Wurde ein unangepasster Sattel im Reitsportgeschäft erworben, handelt es sich um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff BGB zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übergabe und Übereignung des Sattels frei von Sach- und Rechtsmängeln. Der Käufer schuldet hingegen die Zahlung des Kaufpreises. Hat der Sattel bei Übergabe Materialfehler oder andere Mängel, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Allerdings schuldet der Verkäufer keinen passenden Sattel für Pferd und Reiter. Ob der im Laden ausgesuchte Sattel Ihrem Pferd tatsächlich passt, fällt in Ihre Risikosphäre. 


Sattelkauf online

Auch beim online Sattelkauf handelt es sich um einen Kaufvertrag, allerdings mit der Prämisse, dass der Privatperson beim Kauf von einem Unternehmen ein Widerrufsrecht zusteht. Der sogenannte Verbrauchsgüterkauf sieht vor, dass der Käufer den Kaufvertrag widerrufen kann, ohne dass es auf die Frage der Existenz eines Mangels ankommt.

Deutlich schlechter sieht die Situation für Sie aus, wenn Sie die Ware online von einer Privatperson erworben haben. Hier sind oft Gewährleistungsausschlüsse vereinbart. Ob dieser wirksam ist, ist einer genauen rechtlichen Überprüfung zu zuführen. Für den Fall, dass die Klausel allerdings wirksam ist, haben Sie kein Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Um das Risiko zu minimieren, kann es sinnvoll sein, vor dem Kauf einen erfahrenen Sattler zur Rate zu ziehen, denn zum einen ist eine Umpolsterung des erworbenen Sattels teilweise mit erheblichen Kosten verbunden und zum anderen kann nicht jeder Sattel für jedes Pferd passend umgepolstert werden. 


Kauf eines Maßsattels

Der Kauf eines Maßsattels ist für viele Reiter einer der großen Wünsche. Der Maßsattel soll optimal auf den Pferderücken und entsprechend der reiterlichen Bedürfnisse angepasst werden. Aber auch bei einem Maßsattel kann es zu Problemen kommen. Wurde etwa das Maß nicht richtig vermessen, kann es ein Maßsattel unpassend für Pferd und Reiter sein. Anders als beim Sattelkauf im Laden oder online kommt zwischen dem Sattler und dem Käufer ein Werkvertrag zustande. Charakteristisch für diesen Vertragstyp ist, dass der Sattler die Herstellung eines mangelfreien Sattels schuldet. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug ähnlich wie beim Kaufvertrag zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Passt der Maßsattel nicht, haben Sie zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Sattler hat die Wahl, ob er eine Ausbesserung am vorhandenen Sattel vornimmt oder einen komplett neuen Sattel liefert. Desweiteren stehen Ihnen noch verweigerter Nacherfüllung oder fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen die Minderung, Rücktritt oder Schadensersatzansprüche zu. 


Anpassung eines gebrauchten Sattels

Bei der Anpassung eines erworbenen Sattels kommt auch ein Werkvertrag zustande. Wird der Sattel nicht passend aufgepolstert, so stehen Ihnen auch hier die oben genannten Gewährleistungsansprüche zu.


Abhängig davon, wo Sie den Sattel erworben haben, kommt ein Kaufvertrag oder Werkvertrag zustande. Beiden Vertragstypen ist gemein, dass sie zunächst eine Nacherfüllung vorsehen. Unsere Aufgabe ist es daher zunächst, den Verkäufer bzw. Sattler aufzufordern, den Sattel in einen mangelfreien Zustand zu versetzen. Verweigert die Gegenseite die Nacherfüllung oder reagiert sie innerhalb der gestezten Frist nicht, kommen weitere Gewährleistungsrechte, wie der Rücktritt, die Minderung und Schadensersatzansprüche in Betracht. 


Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Ansprüche effektiv gegen den Sattler bzw. bei sonstigen Mängeln gegen den Verkäufer durchsetzen. 


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