Einstallvertrag / Einstellervertrag

Haftung des Pensionsstallbetreibers

Als Pferdehalter hat man meistens nicht die Möglichkeit, sein Pferd am Haus unterzubringen. Es bietet sich daher an, sein Pferd in einem Pensionspferdebetrieb einzustallen. 


Welche Pflichten hat der Pensionsstallbetreiber zu erfüllen?

Entscheidend ist, dass sich das Pferd wohl fühlt und gut untergebracht ist. Aber was passiert, wenn sich das Pferd im Pensionsstall entweder durch Dritte wie Stallpersonal oder selbst verletzt und im schlimmsten Fall sogar stirbt. Welche Pflichten der Stallbetreiber hat, hängt davon ab, was Sie mit dem Pferdehalter vereinbart haben. Ist lediglich die Pacht von Weideland vereinbart, gelten die nachfolgenden Ausführungen nicht. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit dem Pensionspferdevertrag. 


Der Stallbetreiber hat hohe Anforderungen im Rahmen der artgerechten Pferdehaltung zu erfüllen. Auch sind Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten zu berücksichtigen. Im Einzelnen bedeutet dies Folgendes: 

Den Stallbetreiber treffen erhöhte Sorgfalts- und Fürsorgepflichten. Dies ergibt sich aus dem Pensionspferdevertrag, der in der Regel als entgeltlicher Verwahrungsvertrag zu qualifizieren ist. Die Weiden müssen so beschaffen sein, dass Gefahren für Pferde nicht ausgehen. Das bezieht sich sowohl auf das Führen auf und von der Weide, wie auch auf der Weide selbst. Die Weiden, die Weidewegen und ihre Umzäunung als auch die Böden müssen regelmäßig kontrolliert werden. Das umschließt auch die Pflicht, die Weiden von bedenklichem Bewuchs wie Jakobskreuzkraut zu befreien. Bei längerem Aufenthalt müssen Wasserquellen vorhanden sein und ebenfalls kontrolliert werden. Verstößt der Stallbetreiber gegen diese Mindestanforderungen, macht er sich im Schadensfall haftbar.

Für den Fall, dass sich Ihr Pferd verletzt, sollten Sie den Schaden dokumentieren und einen Tierarzt hinzuziehen.  Wird Ihr Pferd in der Obhut des Stallbetreibers verletzt, muss er beweisen, dass ihn hierfür kein Verschulden trifft. Im Klartext bedeutet das, dass der Stallbetreiber nachweisen muss, dass er beispielsweise seine Anlage regelmäßig wartet und kontrolliert.


Für den Stallbetreiber ist es ratsam, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Kostendeckung für den Versicherungsfall gewährt. 


Im Schadensfall übernehmen wir  die Korrespondenz mit dem Gegner bzw. mit dessen Betriebshaftpflichtversicherung. 

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